2.2.2. Die Beschwerdeführerin brachte dagegen vor, sie sei vorbestraft, da ein Strafbefehl des Statthalteramts Bezirk Dielsdorf vom 22. Oktober 2019 gegen sie vorliege. Angesichts des Beschleunigungsgebots sei die Behandlungsdauer des Gesuchs um amtliche Verteidigung signifikant zu lange gewesen; zwischen der Einreichung und dem Ablehnungsentscheid lägen über zehn Monate. Ursprünglich sei der Beschwerdeführerin das Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vorgeworfen worden. Hätte die Staatsanwaltschaft Baden im damaligen Zeitpunkt über das Gesuch entschieden, wäre -4-