Schliesslich liegen mittlerweile erste Erkenntnisse über den Verlauf und den Erfolg der als Ersatzmassnahme anstelle der Untersuchungshaft angeordneten psychotherapeutischen Behandlung des Beschwerdeführers vor. Aufgrund der begrenzten Behandlungsmotivation und Einsicht im Kontext zu den Delikten sowie des stagnierenden Behandlungsverlaufs empfahl der behandelnde Therapeut Dr. med. D. im Therapieverlaufsbericht vom 23. August 2021 eine spezifische forensische Behandlung des Beschwerdeführers durch einen Forensiker mit spezialisiertem Wissen im Kontext mit den Straftaten des Beschwerdeführers (UA Dossier Persönliches, act. 122.10 ff., 122.12).