Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft habe er umgehend die Behandlung bei Dr. med. D., Psychiatrisches Ambulatorium, R., aufgenommen, regelmässig Termine beim Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Solothurn wahrgenommen, sich stets an das verfügte Kontakt- und Rayonverbot gehalten und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Im Therapieverlaufsbericht vom 23. August 2021 führe Dr. med. D. aus, dass der Beschwerdeführer nach seiner Ansicht durch einen Forensiker mit spezialisiertem Wissen im Kontext zu seinen Straftaten betreut werden sollte, weil die Einsicht des Beschwerdeführers im Kontext zu den Delikten begrenzt sei.