ein solches wäre einzig indiziert, wenn die skizzierten Massnahmen nicht ausreichen und eine Neubeurteilung notwendig machen würden. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft habe er umgehend die Behandlung bei Dr. med. D., Psychiatrisches Ambulatorium, R., aufgenommen, regelmässig Termine beim Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Solothurn wahrgenommen, sich stets an das verfügte Kontakt- und Rayonverbot gehalten und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.