Die weitere Entwicklung solle durch ein Case Management (Gewaltschutz der Polizei) eng monitorisiert werden, um bei eventuellen Regelverstössen schnell reagieren zu können. Dritter Pfeiler im Risikomanagement mache die Wiederaufnahme der psychiatrisch-psy- chotherapeutischen Behandlung des Beschwerdeführers aus, welche idealerweise in einem Ambulatorium einer psychiatrischen Klinik erfolgen solle, um eventuell kurzfristige Kriseninterventionen durchführen zu können. Die psychotherapeutische Behandlung solle gemäss Dr. med. B. dazu dienen, durch gezielte Interventionen Gefühle des Beschwerdeführers von Überforderung, Frustration, Verzweiflung und Ausweglosigkeit auszugleichen.