B. fest, dass anstelle von Haft auch Ersatzmassnahmen angeordnet werden könnten. Gemäss seiner Einschätzung benötige der Beschwerdeführer ein umfassendes Konzept zum Risikomanagement, welches die Bereiche Monitoring, Stabilisierung (Therapie) und Distanzierung (Kontakt- und Rayonverbot) beinhalte. Dabei stehe das Kontakt- und Rayonverbot im Vordergrund. Die weitere Entwicklung solle durch ein Case Management (Gewaltschutz der Polizei) eng monitorisiert werden, um bei eventuellen Regelverstössen schnell reagieren zu können.