" 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 12. Oktober 2021 betreffend Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 19. November 2021 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Beschwerdeführer verzichtete mit Eingabe vom 9. Dezember 2021 auf eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: