Ferner bleibt im Dunkeln, wie der Beschuldigte angeblich bestehenden Unterhaltszahlungen mit angeblich an eine Drittperson verpfändeten Aktien nachkommen wollte. Auffällig ist zudem, dass er ihr die Aktien im Herbst 2020 übertragen haben will, nachdem die Grundbuchsperre im letzten diesbezüglichen Verfahren aufgehoben wurde, was als Hinweis dafür dient, dass er lediglich eine erneute Grundbuchsperre hat verhindert wollen. Irgendwelche Nachweise für diese Übertragung legte er nicht auf.