einzig der Begleichung alter Unterhaltsverpflichtungen gedient. Ihre wirtschaftliche Situation habe sich dadurch nicht verbessert, seien die Aktien schliesslich bereits verpfändet gewesen. Der Beschuldigte und seine Ehefrau seien 1999 gerichtlich getrennt worden. Auf die Frage, dass er seit 2013 offiziell an derselben Adresse angemeldet sei wie seine Ehefrau und ob die Ehegatten zusammenlebten, gab er an, sie seien zurzeit wieder zusammen, wie lange, wisse man aber nicht. Er lebe in der besagten Liegenschaft (Beilage 4 zur Stellungnahme der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 15. Dezember 2021, S. 5 f.).