Insbesondere war er an den Vermögenswerten der Beschwerdeführerin und somit der Liegenschaft auch wirtschaftlich berechtigt, als das jetzige Strafverfahren mit der Strafklage vom 19. März 2019 angehoben wurde (Beilage 1 zur Beschwerdeantwort der Kantonalen Staatsanwaltschaft). Dem Handelsregister des Kantons Aargau lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte zwischen März 2014 und Mai 2021 einziges Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift gewesen war. Demnach war er oberstes Organ der Beschwerdeführerin, als das jetzige Strafverfahren begann.