Straf- und Konkursverfahren verwickelt. Wirtschaftlich handle es sich bei ihm und der Beschwerdeführerin um dieselbe Person. Ausserdem bestehe der Verdacht, dass der Beschuldigte im Zuge des gegen ihn laufenden Pfändungsverfahrens das aufgelegte Aktienzertifikat hergestellt habe, um über die Eigentumsverhältnisse hinwegzutäuschen. Dass er vor der Herstellung unwahrer Urkunden nicht zurückschrecke, sei dem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2020.21 vom 10. Mai 2021 zu entnehmen. Die Liegenschaft werde einzig in missbräuchlicher Weise über die Gesellschaft gehalten, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.