Zudem stelle sich die Frage, mit welchen Mitteln sie die Aktien im April 2021 erworben haben wolle, seien doch damals gegen sie Verlustscheine in Höhe von Fr. 163'003.43 offen gewesen. Ferner werde nicht dargelegt, unter welchem Rechtstitel die Aktien übertragen worden seien. Die Ehe des Beschuldigten sei nie geschieden worden und er sei per 1. August 2013 wieder in die eheliche Liegenschaft gezogen. Die Trennungskonvention vom 1. Januar 1999 sei somit hinfällig. Der Beschuldigte setze seine Ehefrau häufig ein; so habe sie jeweils eine Kollektivzeichnungsberechtigung für die Bankkonten zweier von ihm geführter Firmen.