hinaus verpflichtet gewesen sein sollte, sich zusätzlich zur telefonischen Kontaktaufnahme auch noch schriftlich an die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau zu wenden. Vielmehr verfiel die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau in überspitzten Formalismus, indem sie den Telefonanruf ignorierte und lediglich eine schriftliche Eingabe genügen liess.