Im Brief habe es geheissen, dass es eine Einstellungsverfügung geben werde und er eine Vergleichsverhandlung verpasst habe. Daraufhin habe er bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau angerufen und nachgefragt, weshalb das Verfahren eingestellt werde, obwohl er nie eine Einladung (recte: Vorladung) erhalten habe und die Adresse falsch sei. Man habe ihm dann erklärt, dass es nun so sei. Sodann habe man seine neue Adresse aufgenommen. Deshalb entspreche die Behauptung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, er habe am 23. Juli 2021 die Vorladung in Empfang genommen, nicht den Tatsachen.