Sie können die Einstellungsverfügung nicht anfechten. Durch das Stellen eines Strafantrages hat sich der Beschwerdeführer jedoch als Privatkläger konstituiert (Art. 118 Abs. 2 StPO). Er ist als Partei folglich zur Anfechtung der Einstellungsverfügung legitimiert. Auf die im Übrigen frist- und formgerecht erhobene Beschwerde (vgl. Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 396 Abs. 1 StPO) ist einzutreten. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau begründete die angefochtene Einstellungsverfügung wie folgt: