2. Mit Verfügung vom 30. August 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein. Die Oberstaatsanwaltschaft genehmigte die Einstellungsverfügung am 2. September 2021. 3. 3.1. Am 18. Oktober 2021 (Postaufgabe: 19. Oktober 2021) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. Er beantragte sinngemäss, die Einstellungsverfügung vom 30. August 2021 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau anzuweisen, erneut zu einer Vergleichsverhandlung vorzuladen.