nicht von vornherein festgestellt werden, dass dieses ungenügend war und eine Opfermitverantwortung zu begründen vermag. Denn das Bonus-Sys- tem war gemäss der Anzeige überhaupt nur für höher qualifizierte Ärzte vereinbart, die dementsprechend auch in einem höheren Vertrauensverhältnis zur Beschwerdeführerin stehen dürften. Ferner ist über die konkreten Vorgänge zur Manipulation der Dossiers nichts bekannt.