2.3. Die Beschwerdeführerin brachte in ihrer Strafanzeige vom 7. April 2021 vor, dass der Beschuldigte im Zeitraum zwischen dem 14. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 Leistungen von anderen Ärzten auf sich umgebucht habe, um dadurch seinen persönlichen Umsatz zu steigern und von einem höheren Bonus respektive einer höheren Bonusstufe zu profitieren. Die (interne) Untersuchung habe ergeben, dass rund 1'700 Positionen in fremden Dossiers umerfasst worden sein dürften. Dabei habe der Beschuldigte wissen müssen, dass nicht jede erfasste Position überprüft werden könne, da jährlich rund 20'000 Fälle zu bearbeiten seien.