Der Umsatz eines Arztes, der die Bonusstufe nicht erreiche, komme in vollem Umfang zur Deckung der Aufwände der Beschwerdeführerin zu. Soweit sich nicht schon daraus ergibt, dass sich durch die Manipulationen wegen der unterschiedlichen Bonus-Vereinbarungen Schädigungen auch der Beschwerdeführerin ergeben können, konkretisierte die Beschwerdeführerin diesen Punkt mit ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 17. Januar 2022 dahingehend, dass sich durch die Manipulationen Mehrbelastungen für sie ergeben hätten, soweit von den Verschiebungen Ärzte mit tieferen Bonus-Ansprüchen oder ohne Bonus-Vereinbarungen betroffen gewesen seien. -5-