Wenngleich theoretisch nicht auszuschliessen ist, dass es auch auf anderem Wege zur Vernichtung bzw. zum dauernden Verlust von Bewirtschaftungsakten und Schlüsseln gekommen sein könnte, gibt es hierfür trotz umfassender Untersuchung keinerlei konkreten Hinweise, weshalb eine damit begründete Verurteilung des Beschuldigten ohne Weiteres ausgeschlossen werden kann.