5.2.3. Belastbare Hinweise, dass der Beschuldigte entgegen dem soeben Gesagten beim Zustandekommen des Nichtherausgabeentscheids der C. AG massgeblich beteiligt gewesen sein könnte bzw. das Zustandekommen dieses Entscheids irgendwie gefördert haben könnte, gibt es trotz umfassender Untersuchung keine: