Einvernahme vom 4. Mai 2021 durch die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm, act. 740 ff., Fragen 14 f., 20, 23 f., 29 ff., 42, 48). - D. sagte bei seiner ersten Einvernahme aus, dem Beschuldigten den Auftrag gegeben zu haben, "alle Dokumente" bereitzustellen, diese dann am Samstag (dem 13. April 2019) aus Wut bzw. einem Reflex heraus geholt und vernichtet zu haben, ohne dass die C. AG, der Beschuldigte, E. oder sonst ein Mitarbeiter damit etwas zu tun gehabt hätten (delegierte Einvernahme vom 13. November 2019, act. 269 ff., Fragen 20 ff.).