812 ff.) aus, vom Beschuldigten damals [einzig] den Auftrag erhalten zu haben, Bewirtschaftungsakten [zur Abholung durch den Beschwerdeführer] bereit zu machen. Später habe sie hingegen im Einverständnis mit D. dem Beschwerdeführer Bewirtschaftungsakten in digitalisierter Form übergeben (Fragen 13 ff., 36). - Der Beschuldigte sagte konstant aus, damals lediglich die Bereitstellung der Bewirtschaftungsakten per 13. April 2019 (Samstag) angeordnet zu haben. D. habe diese während des Wochenendes (13./14. April 2019) behändigt und ihm zunächst mitgeteilt, dass er diese aus Beweis- - 11 -