- Der zunächst vom Beschwerdeführer mit der Abholung der Bewirtschaftungsakten und Schlüssel beauftragte F. sagte als Auskunftsperson bei seiner polizeilichen Einvernahme vom 24. Mai 2019 (act. 639 ff.) aus, am 15. April 2019 von D. um 11.40 Uhr einen Anruf erhalten zu haben, dass die Übergabe der Bewirtschaftungsakten so nicht stattfinden werde, wobei D. auf "noch offene Positionen" verwiesen habe (Fragen 6, 11 ff.