- Ungerechtfertigte Nichtherausgabe von Bewirtschaftungsakten und Schlüsseln (abgehandelt in nachfolgender E. 5) - Unrechtmässige Verknüpfung der Herausgabe von Bewirtschaftungsakten und Schlüsseln mit einer ungerechtfertigten Entschädigungsforderung (abgehandelt in nachfolgender E. 6) - Vernichtung bzw. dauernder Verlust von Bewirtschaftungsakten und Schlüsseln (abgehandelt in nachfolgender E. 7) Nach dem in E. 4.2 Gesagten drängt es sich auf, den ersten Vorwurf unter dem Aspekt der Sachentziehung, den zweiten Vorwurf unter dem Aspekt der versuchten Nötigung und den dritten Vorwurf unter dem Aspekt der Sachbeschädigung bzw. Sachentziehung zu beurteilen.