3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 8. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.5. Der Beschwerdeführer hielt mit Stellungnahme vom 23. Dezember 2021 an seinen mit Beschwerde gestellten Anträgen fest. 3.6. Der Beschuldigte hielt mit Stellungnahme vom 21. Januar 2022 seinerseits an seinen mit Beschwerdeantwort gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: