3.2. Der Beschwerdeführer bezahlte die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts von ihm mit Verfügung vom 3. November 2021 einverlangte Kostensicherheit von Fr. 1'500.00 (zu zahlen innert 10 Tagen ab am 5. November 2021 erfolgter Zustellung der Verfügung) am 11. November 2021. 3.3. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort datiert vom 28. November 2021 (Postaufgabe am 29. November 2021) die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers.