3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 13. Oktober 2021 Beschwerde gegen die ihm am 4. Oktober 2021 zugestellte Einstellungsverfügung. Sie sei (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates) aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sei anzuwei- -3- sen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend Sachentziehung, Sachbeschädigung (grosser Schaden) und Nötigung fortzuführen und den Anzeigesachverhalt gegen den Beschuldigten zur Anklage zu bringen. Sämtliche Verfahrensakten STA2 ST.2019.3193 seien beizuziehen.