Er habe hiergegen protestiert und eine letzte Frist zur Herausgabe der Bewirtschaftungsakten und Schlüssel bis zum 17. April 2019 (14.00 Uhr) angesetzt. Auch an diesem Termin sei ihm aber die Herausgabe der Bewirtschaftungsakten und Schlüssel verweigert worden, obwohl die neue Verwaltung seiner Liegenschaften diese umgehend und zwingend benötigt habe. 1.2. Gestützt auf eine Gerichtsstandsanfrage der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 5. Juni 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 12. Juli 2019 die Übernahme der Strafsache.