3.2. Die Beschwerdeführer leisteten die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 19. Oktober 2021 einverlangte Sicherheit von Fr. 800.00 für allfällige Kosten am 25. Oktober 2021. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 1. November 2021 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Eingabe vom 26. November 2021 (Postaufgabe am 30. November 2021) nahmen die Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung. 3.5. Die Beschuldigten liessen sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: