Am 28. Februar 2020 reichte F._____ bei der Ombudsstelle des Aargauischen Ärzteverbands Beschwerde gegen A._____ ein u.a. wegen erhöhter Rechnungsstellung und fehlender Qualifikation zur Durchführung sonografischer Untersuchungen. Nachdem im Schlichtungsverfahren keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, wurde dieses Ende März 2020 abgeschlossen. In der Folge reichte F._____ am 29. Mai 2020 bei der Standeskommission des Aargauischen Ärzteverbands Klage gegen A._____ ein wegen Verletzung der Standesordnung. Am 2. November 2020 eröffnete die Standeskommission ein standesrechtliches Verfahren gegen A._____.