Nach vorgängiger telefonischer Terminvereinbarung habe am 24. März 2021 am Domizil der Beschwerdeführerin eine Besprechung mit dem Beschuldigten stattgefunden. D. habe dem Beschuldigten ihr Anliegen erklärt, dass sie wünsche, dass die Beschwerdeführerin bei potenziellen Kunden, die auf der Suche nach entsprechenden Dienstleistungen seien, prominent in Erscheinung trete. Der Beschuldigte habe ihr die Dienstleistungen von G. als "Produkte" vorgestellt, was sie nur teilweise verstanden habe.