3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 20. Oktober 2021 einverlangte Sicherheit von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten am 26. Oktober 2021. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 1. November 2021 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: