1.3.3. Die Beschwerdeführerin führte hierzu mit Beschwerde aus, sie konstituiere sich im Umfang der durch das treuwidrige Verkaufsgeschäft erlittenen Wertverminderung ihres Aktienanteils an der C. AG als Privatklägerin und sei damit zur Beschwerde legitimiert. Als Aktionärin und Verwaltungsrätin der C. AG habe sie ein rechtlich geschütztes Interesse daran, dass namhafte Vermögenswerte der C. AG nicht faktisch und verdeckt "verschenkt" würden. Ohne strafrechtliche Untersuchung bestehe die Gefahr weiterer Verdunkelungen und "In-Sich"- und Scheingeschäfte unter den "Brüdern" und deren (neuen) Gesellschaften (Rz 5 f.).