3.2. Am 27. Oktober 2021 leistete der Beschwerdeführer die mit Verfügung vom 18. Oktober 2021 einverlangte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 800.00. 3.3. Mit Eingabe vom 10. November 2021 erstattete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: