Die Beschwerdeführerin verfüge sodann seit einigen Tagen über neue Erkenntnisse, die den Tatverdacht gegenüber dem Beschuldigten verstärkten. Per 15. Juni 2021 habe ein weiterer Mitarbeiter – G. – die Beschwerdeführerin verlassen und sei zur C. AG gewechselt. Nun habe die Beschwerdeführerin in den vergangenen Tagen erfahren, dass G. in den Tagen und Stunden vor seinem Weggang diverse firmeninterne Dokumente von seinem geschäftlichen E-Mail-Account auf seinen privaten E-Mail-Ac- count gesendet habe. Es handle sich dabei teilweise um Geschäftsgeheimnisse.