Im Weiteren habe der Beschuldigte im Zeitraum Januar bis April 2021 diverse Geschäftskontakte an seinen privaten E-Mail-Account weitergeleitet. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit seine persönlichen Kontakte auf seinem privaten E-Mail-Account gesichert habe. Ebenso sei nachvollziehbar, dass der Beschuldigte seine langjährige Telefonnummer des Geschäftsmobiltelefons weiterhin habe nutzen wollen. Dem Beschuldigten werde auch angelastet, bei Digitec zwei Festplatten erworben zu haben, um auf diesen Datenträgern Geschäftsgeheimnisse der Beschwerdeführerin zu speichern.