habe und in einer E-Mail ausgeführt habe, er versuche seine bisherige Geschäftsmobiltelefonnummer zu behalten, da einige Kunden und Lieferanten diese Nummer kennen würden. Schliesslich habe er zwei externe Festplatten mit je 2'000 GB Speicherplatz bestellt. Es sei davon auszugehen, dass er auf diesen Festplatten Daten mit Geschäftsgeheimnissen der Beschwerdeführerin gespeichert habe. 2. Mit Verfügung vom 8. September 2021 nahm die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Strafsache nicht an die Hand. Die Oberstaatsanwaltschaft genehmigte die Nichtanhandnahmeverfügung am 13. September 2021.