Vorliegend erscheint ein Gesamtaufwand von sechs Stunden als angemessen. Der zeitliche Aufwand ist mit den beantragten Fr. 200.00 pro Stunde zu entschädigen. Die geltend gemachten Auslagen von Fr. 449.20 (ohne geleistete Sicherheit, die zurückzuerstatten ist) sind übersetzt. So wurden grösstenteils Fotokopien von Dokumenten erstellt, die im Beschwerdeverfahren gar nicht benötigt wurden oder sich bereits in den Vorakten befunden haben, deren Beizug beantragt wurde. Demzufolge ist für den Auslagenersatz eine Pau- - 11 -