Im Juli 2020 sei sie zwar zurückgekehrt, die Beschuldigten hätten jedoch versucht, ihr Bleiberecht zu vereiteln und sie zurück nach Brasilien zu schicken. Im Fall einer rechtskräftigen Einstellung des Verfahrens wegen Tätlichkeiten bzw. wegen einfacher Körperverletzung und Beschimpfung könne der zur Diskussion stehende Lebenssachverhalt nicht auf eine andere rechtliche Würdigung überprüft werden. Die vorstehenden Rügen hätten infolge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorgebracht werden können.