Eventualiter seien die Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. der Beschwerdegegnerin (Staatsanwaltschaft Baden) aufzuerlegen bzw. auf die Staatskasse zu nehmen." 3.7. Die Staatsanwaltschaft Baden verzichtete am 13. Dezember 2021 auf die Erstattung einer Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Beschuldigten. Die Beschwerdeführerin liess sich am 10. Januar 2022 vernehmen und hielt an ihren bisherigen Anträgen vollumfänglich fest. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: