3.2. Am 24. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin gegen die ihr am 14. September 2021 zugestellte Einstellungsverfügung im Strafverfahren gegen C. (nachfolgend: Beschuldigte) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: -3- " A. Die beiden getrennt eingereichten Beschwerden betreffend Einstellungsverfügungen vom 31. August 2021 im Strafverfahren gegen C. und B. seien zu vereinigen.