B. 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. August 2021 im Strafverfahren gegen B. betreffend Tätlichkeiten aufzuheben und es sei das Strafverfahren gegen den Beschuldigten B. unter Gewährung der Parteirechte fortzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Die Beschwerde wurde unter der Verfahrensnummer SBK.2021.282 erfasst.