3. 3.1. Gegen die ihr am 14. September 2021 zugestellte Einstellungsverfügung im Strafverfahren gegen B. (nachfolgend: Beschuldigter) erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 24. September 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " A. Die beiden getrennt eingereichten Beschwerden betreffend Einstellungsverfügungen vom 31. August 2021 im Strafverfahren gegen C. und B. seien zu vereinigen.