gelegten Reglementen nach sieben bzw. drei Tagen gelöscht werden. Weitere Überwachungskameras entlang möglicher Fluchtrouten werden weder von der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau (E-Mail vom 18. November 2021) noch von der Beschwerdeführerin erwähnt. Selbst wenn solche vorhanden sein sollten, ist nicht zu erwarten, dass die entsprechenden Aufnahmen rund 15 Monate nach der beanzeigten Tat noch erhältlich wären.