2.4. 2.4.1. Vorliegend beantragt die Beschwerdeführerin die Aufhebung der angefochtenen Sistierungsverfügung sowie die Wiederaufnahme der Untersuchungshandlungen. Zu prüfen ist damit zunächst, ob vorliegend die Voraussetzungen für eine Sistierung des Verfahrens erfüllt sind bzw. ob bereits alle möglichen Untersuchungshandlungen vorgenommen worden sind, welche der Ermittlung der Täterschaft dienen könnten. Die darüber hinaus geäusserte Kritik an der Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, weshalb nicht darauf einzugehen ist. -8-