2.2.6. Mit Stellungnahme vom 5. Januar 2022 führt die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm unter Beilage der entsprechenden Reglemente aus, dass die -7- Aufzeichnungen der Kameras in den Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Rothrist nach maximal sieben Tagen gelöscht würden, womit die Beweisanträge der Beschwerdeführerin nicht zielführend seien. 2.3. Gemäss Art. 314 Abs. 1 lit. a StPO kann die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung sistieren, wenn die Täterschaft oder ihr Aufenthalt unbekannt ist oder andere vorübergehende Verfahrenshindernisse bestehen.