2.2.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt hierzu aus, dass die von der Beschwerdeführerin erwähnte Videokamera auf der Strecke Boowald, zwischen Brittnau und Strengelbach seit längerem, d.h. bereits vor dem Tatzeitpunkt, keine Videobilder mehr aufgezeichnet habe. 2.2.5. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2021 verweist die Beschwerdeführerin auf gemäss Auskunft der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau in den Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Rothrist bestehende Videoüberwachungen und beantragt die Sichtung der entsprechenden Aufzeichnungen durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm sowie die Prüfung weiterer Kamerastandorte.