Gemäss Auskunft der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau gebe es in den Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Rothrist Videoüberwachungen, welche durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einzusehen seien. Weitere Kamerastandorte seien in Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau zu prüfen und einzusehen. Das Argument der zeitlichen Begrenzung sei eine nicht überprüfte Schutzbehauptung. Es gebe diverse Videokameras mit längerer Aufnahmezeit.