2.2.3. In der Stellungnahme ergänzt die Beschwerdeführerin ihre bisherigen Ausführungen dahingehend, dass auf der Strecke Boowald zwischen Brittnau und Strengelbach eine Videokamera installiert sei, welche möglicherweise noch jetzt entsprechendes Material liefern würde. In Murgenthal AG habe es auf dem Firmengelände der H. eine Videokamera, welche 10 Tage lang aufnehme. Gemäss Auskunft der Datenschutzbeauftragten des Kantons Aargau gebe es in den Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Rothrist Videoüberwachungen, welche durch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einzusehen seien.